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Rattenbekämpfung und Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall

  • Rathaus

Im Kreis Pinneberg und auch in der Gemeinde Rellingen hat die Population der Ratten in den letzten Jahren stark zugenommen.

Information darüber, was zu tun ist, wenn Sie einen Rattenbefall entdeckt / beobachtet haben und wie Rattenbefall vermieden werden kann:

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer/ die Grundstückseigentümerin, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer:innen von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet.
     
  • Bitte zeigen Sie evtl. Rattenbefall beim Ordnungsamt der Gemeinde Rellingen an, damit ggf. auch der umliegende öffentliche Bereich kontrolliert werden kann und auch geprüft wird, ob bereits mehrere Grundstücke betroffen sind: Tel.: 04101 564-189 oder -184. Oder per E-Mail an: info@rellingen.de.
     
  • Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst die Feststellung und Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung. Die Ordnungsbehörde ist also berechtigt und verpflichtet, eine Bekämpfung der Tiere auf Privatgrundstücken im Zwangsverfahren zu fordern, nachzuhalten und ggf. auf Kosten des Pflichtigen durchführen zu lassen, sofern dieser sich weigert. Dies ist mittels Allgemeinverfügung auch für einen ganzen Bereich mit mehreren Grundstücken möglich.
     
  • Die Gemeinde Rellingen lässt im gesamten Kanalnetz der Gemeinde Rellingen halbjährlich Ratten bekämpfen. Hierfür ist ein professioneller Schädlingsbekämpfer beauftragt, der von Kollegen des Bauhofes begleitet wird.  Außerdem wird auf gemeindeeigenen oberirdischen Flächen die Rattenbekämpfung durchgeführt, sofern Befall festgestellt wurde.

Leider ist der Rattenbefall auch in Rellingen, wie überall in Städten und Gemeinden, in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, da die Tiere sich immer weiter an Wirkstoffe und äußere Einflüsse anpassen und somit immer schneller resistenter werden.

Helfen Sie daher bitte, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall auf Ihrem Grundstück, auf öffentlichen Spielplätzen oder in anderen Bereichen kommt:

  • Halten Sie Ihre Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
     
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Dies gilt insbesondere für die Wertstoffsammelplätze und die öffentlichen Müllbehälter an Straßen, Wegen und Plätzen. Dies trifft auch für Obstabfälle und andere mutmaßlich biologisch abbaubare Stoffe zu.
     
  • Sammeln Sie Fallobst regelmäßig ein und entsorgen Sie es im geschlossenen Biobehälter.
     
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette. Spülen Sie bitte auch keine „halbflüssigen“ Speisereste (Fett, Suppe, Milch) in der Toilette herunter.
     
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen. Wenn Sie Ratten am Vogelfutter beobachten, stellen Sie bitte umgehend die Fütterung ein!
     
  • Wählen Sie für Vogelfütterung am besten geschlossene Futtersilos, die Sie frei aufhängen und die über kleine Öffnungen verfügen, so dass nur wenig Futter auf dem Boden verstreut wird. 
     
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
     
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

Kosten:

Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung trägt der jeweilige Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin. Die Kosten für die Kanalrattenbekämpfung und die Bekämpfung auf öffentlichen Grundstücken trägt die Gemeinde Rellingen.

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