Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Gute Nachrichten für Familien: Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern von Kindern der 1. Klassen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise erweitert, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 gilt.
Die Nachmittagsbetreuung an den Rellinger Grundschulen wird von der GanzTagsBildung Rellingen gGmbH (GTBR gGmbH) organisiert. Der Betreuungsanspruch umfasst fünf Tage pro Woche mit bis zu acht Stunden täglich – einschließlich der Ferienzeiten. Pro Jahr sind bis zu 20 Schließtage vorgesehen.
Der monatliche Elternbeitrag für einen Betreuungsplatz mit bis zu acht Stunden täglich beträgt 135 Euro. Hinzu können Kosten für das Mittagessen sowie für besondere Angebote oder Veranstaltungen kommen. Auskünfte zu den Betreuungsangeboten an den einzelnen Schulstandorten erhalten Sie direkt bei der GTBR gGmbH.
Damit möglichst alle Kinder die Nachmittagsbetreuung nutzen können, hat die Gemeinde Rellingen als Schulträger der Grundschulen finanzielle Entlastungen beschlossen. Die entsprechenden Regelungen wurden von der Gemeindevertretung am 2. Juli 2026 verabschiedet und gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die an den Nachmittagsangeboten der Rellinger Grundschulen teilnehmen.
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie die Nachmittagsbetreuung, kann auf Antrag eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Der Antrag gilt jeweils für ein Schuljahr und ist bei Bedarf jährlich neu zu stellen.
Familien, die beispielsweise Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, können außerdem eine Ermäßigung aus sozialen Gründen beantragen.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie im Anhang als Download.
Bei Fragen zu den Betreuungsangeboten oder zu den Ermäßigungen helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeinde Rellingen und der GTBR gGmbH gerne weiter.