Satzung über die Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Rellingen - 3. Nachtrag

Die Gemeindevertretung hat am 04. Dezember 2025 die beigefügte 3. Nachtragssatzung über die Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Rellingen beschlossen.
Sie tritt am 01. Januar 2026 in Kraft und steht unten zum Download zur Verfügung.
Bereitstellungstag ist der 15.12.2025