Teileinziehung des Schulweges (Teilstück zwischen Moorkampsweg und Hempbergstraße) für den motorisierten Individualverkehr
Frei für den landwirtschaftlichen Verkehr, Radfahrer und Fußgänger
Die Gemeinde Rellingen beschließt in ihrer Eigenschaft als Trägerin der Straßenbaulast und auf Grundlage des § 8 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 19. März 2026, das im anliegenden Dokument gekennzeichnete Teilstück des Schulweges - Flurstück 112/2 der Flur 4, Gemarkung Egenbüttel – zwischen dem Moorkampsweg und der Hempbergstraße teileinzuziehen.
Die Teileinziehung wird hiermit verfügt und öffentlich bekannt gemacht.

