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Teileinziehung des Schulweges (Teilstück zwischen Moorkampsweg und Hempbergstraße) für den motorisierten Individualverkehr

  • Öffentliche Bekanntmachungen

Frei für den landwirtschaftlichen Verkehr, Radfahrer und Fußgänger

Die Gemeinde Rellingen beschließt in ihrer Eigenschaft als Trägerin der Straßenbaulast und auf Grundlage des § 8 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 19. März 2026, das im anliegenden Dokument gekennzeichnete Teilstück des Schulweges - Flurstück 112/2 der Flur 4, Gemarkung Egenbüttel – zwischen dem Moorkampsweg und der Hempbergstraße teileinzuziehen.

Die Teileinziehung wird hiermit verfügt und öffentlich bekannt gemacht.

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