Überörtliche Prüfung der Gemeinde Rellingen und der Eigenbetriebe Wasserver- und -entsorgungsbetrieb Rellingen sowie Breitband Rellingen für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013
Gemäß § 7 Absatz 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, Seite 129 ff.), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVOBl. 2011, S. 50) wird bekannt gegeben, dass das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Rellingen und der Eigenbetriebe Wasserver- und -entsorgungsbetrieb Rellingen sowie Breitband Rellingen für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 in einem Bericht unter dem 02.07.2015 zusammengefasst hat. Der Prüfungsbericht liegt in der Zeit vom 11.12. bis 18.12.2015 im Fachbereich Innerer Service, Zimmer 132, zur Einsichtnahme aus. Rellingen, den 02.12.2015 Gemeinde Rellingen Die Bürgermeisterin Anja Radtke Bürgermeisterin