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Vorgeschriebene Fahrtrichtung „rechts“ an der Einmündung der Kirchenstraße in die Hauptstraße

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Die Kreisverkehrsbehörde ist dem Wunsch der Gemeinde nach einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung für den Verkehr, der aus der Kirchenstraße in die Hauptstraße einfährt, gefolgt. Es wurde verkehrsbehördlich angeordnet, dass ein Abbiegen nun nur noch nach rechts in Richtung Stawedder möglich ist, das Abbiegen nach links in Richtung Hamburger Straße ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Radverkehr.  Die Regelung soll bewirken, dass der Verkehr, der aus Richtung Wedel nach Schnelsen fließt, sich einen anderen Weg als durch den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Am Markt sucht.

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