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zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

  1. Am 08. Mai 2022 findet in der Gemeinde Rellingen die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters statt.
    Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
     
  2. Die Gemeinde ist in 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 17. April 2022 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.
     
  3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in des-sen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.
    Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ih-ren  Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Es wird ein blauer Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
    Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
    Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung des Bewerbers.
    Die Wählerin/der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
    dass sie/er auf dem unteren Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge-setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.
    Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre/seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
     
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermitt-lung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder-mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
     
  5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
    a) durch Stimmabgabe im genannten Wahlbezirk
    oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtli-chen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in ver-schlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde Rellingen, Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, abgegeben werden.
     
  6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich aus-üben (§ 5 Abs. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz).

Rellingen, den 21.04.2022

Gemeinde Rellingen
Der Gemeindewahlleiter
gez. 
Uwe Goldt
 

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