Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister
Aufgrund des § 28 Landesmeldegesetz Schleswig-Holstein informiert die Gemeinde Rellingen über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters.
Die Meldebehörde der Gemeinde Rellingen kann auf Anfrage vor der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die am 29. Mai 2016 stattfindet, bestimmte Auskünfte über Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters erteilen. Dieser Möglichkeit der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden.
Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, stellt einen kurzen schriftlichen Antrag, der nicht begründet werden muss. Der Antrag ist zu richten an die Gemeinde Rellingen, Bürgerbüro, Postfach 1251, 25453 Rellingen.
Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zum Widerspruchsrecht sind im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Homepage www.rellingen.de erhältlich.
Rellingen, den 04. September 2015
Gemeinde Rellinge
Die Bürgermeisterin
als Gemeindewahlleiterin
In Vertretung
gez. Goldt