Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl in Rellingen am 6. Mai 2018
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2017 das Wahlgebiet der Gemeinde Rellingen in 12 Wahlkreise eingeteilt. Die genauen Abgrenzungen der einzelnen Wahlkreise sind der Bekanntmachung auf der Internetseite www.rellingen.de zu entnehmen.
Aufgrund des § 22 der Landesverordnung über Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO) fordere ich hiermit zur Ein-reichung von Wahlvorschlägen für die am 6. Mai 2018 stattfindende Gemeindewahl auf.
In den 12 Wahlkreisen sind je eine unmittelbare Bewerberin / ein unmittelbarer Bewerber zu wählen. Außerdem werden 11 Listenvertreter/innen gewählt.
Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und einzel-nen Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Politische Parteien und Wählergruppen können innerhalb des Wahlge-biets nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge abgeben, wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.
Ich weise darauf hin, dass die Verbindung von Listenwahlvorschlägen unzulässig ist. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen kön-nen gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt.
Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinde und Kreisen in Schleswig-Holstein -GKWG- und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens
Montag, dem 12. März 2018, 18.00 Uhr, - Ausschlussfrist -
bei mir eingegangen sein.
Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, damit etwaige Mängel die die Gültigkeit der Wahlvor-schläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Vordrucke, die den Formvorschriften entsprechen, können im Gemeindewahlbüro, Rathaus, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, angefordert werden.
Rellingen, 14. Juli 2017
Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. Trampe