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Kommunalwahl 2023

Am 14. Mai 2023 fanden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt.

Dabei entschieden die wahlberechtigten Bürger*innen mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen und der Kreistage. In der Gemeinde Rellingen wurden in den zwölf Wahlkreisen die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindevertretung gewählt.

Auf der Seite des Landeswahlleiters finden Sie die Wahlergebnisse für die Gemeinde Rellingen.
 

Ergebnis der Gemeindewahl

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 das Ergebnis der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 festgestellt.

Die Gemeindevertretung besteht weiterhin aus 23 Personen. Es entfallen 12 Sitze auf die CDU, 4 Sitze auf die Grünen, 5 Sitze auf die SPD sowie 2 Sitze auf die FDP.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung.

Vor der Sitzung wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlleiter überprüft. Dabei ist festgestellt worden, dass ein im Wahlkreis zurückgewiesener Stimmzettel hätte mitgezählt werden müssen. Daher musste das vorläufige Wahlergebnis vom Wahltag um eine Stimme zu Gunsten der SPD korrigiert werden.Ein Losverfahren war dadurch nicht mehr notwendig, das Wahlergebnis wurde vom Wahlausschuss einstimmig festgestellt.

Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung fand am 12. Juni 2023 statt.

Informationen zur Kommunalwahl

Bekanntmachungen

Ansprechpartner

Gemeindewahl 2018

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

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Logo der Gemeinde Rellingen

für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 6. Mai 2018 in der Gemeinde Rellingen

  1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahlen wird in der Zeit vom 16. bis 20. April 2018 während der Dienststunden an folgenden Orten für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten:
    Rathaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen

    Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
     
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 20. April 2018 bis 12.00 Uhr bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen: Gemeinde Rellingen: Rathaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen

    Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
     
  3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. April 2018 eine Wahlbenachrichtigung.

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
     
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl - des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk - dieses Wahlkreises - oder durch Briefwahl teilnehmen.
     
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    5.1. eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist,

    5.2. eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist
    oder
    c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Gemeindewahlleiter bekannt geworden ist.

    Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 4. Mai 2018, 12.00 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.

    Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Das gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
     
  6. Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein zugleich
    - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
    - einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift des Gemeindewahlleiters und
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.

    Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. 

Rellingen, den 10. April 2018

Gemeinde Rellingen
Der Gemeindewahlleiter

Gemeindewahl 2013

Ergebnis

Die Wahlen live per App:

Mit der VoteManager-App können Sie sich über die Wahlergebnisse in der Gemeinde Rellingen wie auch von vielen Behörden informieren.

Die Daten kommen live aus den Datenbanken der Wahlämter und werden in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.

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