Sprungziele

Anmeldepflichten

Vom Fischfang über den Schießstand bis zum Zahnarzt – bestimmte Gewerbe

müssen angemeldet werden. Sie wollen eine Tätigkeit anmelden oder suchen nach

Informationen? Hier sind Sie richtig.

Leistungen

  • Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
  • Reisegewerbekarte beantragen
  • Gewerbe ummelden
  • Reisegewerbekarte verlängern lassen
  • Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
  • Gaststättenerlaubnis
  • Spielhallenerlaubnis beantragen
  • Gewerbe anmelden
  • Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
  • Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
  • Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
  • Gewerbelegitimationskarte
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.