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Wahlen

Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form

politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre

ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte

und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum

Wahlschein.

Leistungen

  • Wahlbenachrichtigung anfordern
  • Briefwahl beantragen
  • Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
  • Wahlrecht und Wählbarkeit - Bescheinigungen (Wahlvorschlag)
  • Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
  • Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl oder Oberbürgermeisterwahl vornehmen lassen
  • zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.