Der Herbst ist da!

Alles Informationen die für Eigentümer und Anlieger jetzt wichtig sind:
Wenn Sie in Rellingen ein Grundstück besitzen, sind Sie gemäß der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, anliegende Straßenteile zu reinigen.
Neben den allgemeinen Verunreinigungen im Jahr sind Eigentümer*innen unter anderem im Herbst verpflichtet das Laub von Gehwegen, Rinnsteinen und Straßen zu entsorgen. Hierbei darf das anfallende Laub und Abfälle nicht auf die Straße gefegt werden.
Die Pflichten entnehmen Sie bitte der Satzung über die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde Rellingen.
In diesem Jahr werden im November 2024 für Rellinger Bürger Containerstandorte für Gartenabfälle vorgehalten. Die Termine und Infos finden Sie hier.