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Merkblatt für private Wohnungsgeber von ukrainischen Geflüchteten

    Die Gemeinde Rellingen ist weiterhin auf der Suche nach Wohnungen für die ukrainischen Geflüchteten und hat die wichtigsten Informationen für private Wohnungsgeber zusammengefasst. 

    Bürger*innen und Firmen, die Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen können, melden sich bitte im Ordnungsamt der Gemeinde Rellingen.

    Ansprechpartner
    Dierk Schäfer
    Telefon : 04101/564-141
    E-Mail d.schaefer@rellingen.de



    Informationen für private Wohnungsgeber

    Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine ohne Weiteres privat bei mir aufnehmen?

    Ja. Die Situation ist eine andere als in der Flüchtlingskrise 2015. Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen - und auch bleiben. Hierfür hat die Europäische Union mit der Aktivierung der sogenannten Massenzustromrichtlinie die Vorrausetzungen geschaffen. Aus der Regelung folgt, dass Geflüchtete aus der Ukraine kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie dürfen daher wohnen, wo sie möchten, egal ob in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer Privatunterkunft. Das gilt nach deutschem Recht nicht nur für ukrainische Staatsangehörige, sondern für alle Menschen, die sich bei Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, also zum Beispiel auch für Asylbewerber oder ausländische Studierende. Wichtig: Für unbegleitete Kinder und Jugendliche, gibt es spezielle Schutzvorschriften. Für ihre Aufnahme ist das Jugendamt zuständig: Tel.-Nr.: 04121/4502-0 (Kreis Pinneberg) oder außerhalb der Öffnungszeit über die örtliche Polizeistation (04101/498-0).


    Wie wichtig ist es, dass sich Geflüchtete bei den Behörden melden?
    Die Anmeldung ist vor allem von Bedeutung, wenn Geflüchtete über drei Monate hinaus in Deutschland bleiben möchten. Dann müssen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei handelt es sich aber aufgrund der "Massenzustromrichtlinie" um einen rein formellen Akt. Die Flüchtlinge erhalten die Aufenthaltserlaubnis also schnell und unbürokratisch. Diese gilt dann zunächst für ein Jahr, kann aber um zwei Jahre verlängert werden. In Rellingen reicht E-Mail an abh.ukraine@kreis-pinneberg.de. Zusätzlich muss der Wohnsitz in Rellingen angemeldet werden: Rellinger Rathaus, Bürgerbüro, ohne Termin zu den Öffnungszeiten, s. www.rellingen.de. Die Geflüchteten müssen persönlich erscheinen und Ihre Pässe oder ein Passersatzpapier der Botschaft dabei haben. Mit der Meldung bei den Behörden erhalten Schutzsuchende zudem staatliche Leistungen und sind in Deutschland krankenversichert. Hier leistet das Sozialamt in Pinneberg, Termin verabreden: Tel.: 04101/ 211-0.


    Wer kommt für die Kosten der Geflüchteten auf?
    Für Helfende, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gibt es bisher keine staatliche Unterstützung. Allerdings erhalten Geflüchtete selbst mit der Aufenthaltserlaubnis Leistungen vom Staat, falls ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Sie sind dann auch in Deutschland krankenversichert. Eine staatliche Haftpflichtversicherung für Geflüchtete gibt es hingegen nicht. Eventuell verursachte Schäden müssen daher gegebenenfalls von ihnen selbst beglichen werden. Das kann für Mieter relevant werden, die ihre Wohnung Geflüchteten zur Verfügung stellen. Denn als Mieter haftet man gegenüber seinem Vermieter für seine Gäste.


    Was sollte ich sonst noch bedenken, bevor ich eine Unterkunft anbiete?
    Fernab vom Rechtlichen: Die Menschen, die derzeit so abrupt ihr Heimatland verlassen müssen, haben oft Schreckliches erlebt. Häufig sorgen sie sich um Familienmitglieder, die sie im Krieg zurücklassen mussten. Dem Umgang mit einer möglicherweise schwer traumatisierten Person sollte man sich gewachsen fühlen.


    Weitere Informationen finden Sie hier.

     

     

     

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