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Information über die Auslegung des Entwurfes der überarbeiteten Lärmaktionsplanes vom 19. Februar bis zum 20. März 2024

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Im Zuge der Umsetzung der 1. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde am 15.09.2008 von der Gemeindevertretung der Lärmaktionsplan der Gemeinde Rellingen beschlossen und bekannt gemacht. Dieser wurde bereits im Zuge der 1. Änderung am 25.11.2013 und der 2. Änderung am 18.06.2018 angepasst.

Nach § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre durch die Gemeinden zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die diesjährige turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans von 2018 hat ergeben, dass der bestehende Plan unter Anpassung der Daten aus der zugrunde liegenden strategischen Lärmkartierung von 2022 fortzuschreiben ist. Dazu ist zu erwähnen, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben hat, daher weichen die neuen Lärmkarten deutlich von den Lärmkarten aus 2017 ab.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsfassung erfolgt in dem Zeitraum vom 19. Februar bis zum 20. März 2024. Der Entwurf ist in dem genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Rellingen sowie auf der Internetseite der Gemeinde, mit der Möglichkeit Stellungnahme oder Anregungen abzugeben, öffentlich ausgelegt.

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