Die Briefwahl
Zur Zeit kann kein Antrag auf Briefwahl gestellt werden!
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, die im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau ausgestellt werden. Voraussetzung ist ein Antrag.
Der Antrag kann auf verschiedene Weise gestellt werden:
- persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten
(Dies hat den Vorteil, dass noch vor Ort gewählt werden kann und keine Zeit für den Postweg benötigt wird.)
- Online über das Online-Formular.
Auch möglich, aber wegen Fehleranfälligkeit und Zeitbedarf weniger zu empfehlen, sind folgende Formen:
- auf schriftlichen Antrag, (z.B. mit dem vorgedruckten Antrag in der Wahlbenachrichtigung)
- auf Antrag auf elektronischem Wege (Email)
Im Antrag anzugeben ist jeweils Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie bestenfalls die in der Wahlbenachrichtigung genannte Nummer im Wählerverzeichnis.
Anträge können nur bis Freitag vor der Wahl, 12 Uhr, in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.
Für die rechtzeitige Beantragung und für die Zuleitung der Wahlbriefe in das Wahllokal ist die Wählerin oder der Wähler selbst verantwortlich.
Daher sollten Anträge, die auf dem Postwege übermittelt werden, bis spätestens Dienstag vor der Wahl gestellt sein.
Wer für eine andere Person die Briefwahl beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (Generalvollmacht genügt) vorlegen.
Im Übrigen wird auf die offiziellen, gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu den Wahlen verwiesen.