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Inzidenzwert von 200 überschritten - weitere Einschränkungen notwendig

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Der Kreis Pinneberg erlässt neue Allgemeinverfügung ab dem 25. Januar 2021

Der Inzidenzwert im Kreis Pinneberg wurde überschritten. Daher wurde eine neue Allgemeinverfügung ab dem 25. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 erlassen.

Diese regelt im Einzelnen:

  • Spielplätze: Erwachsene müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Begrenzung des Tagestourismus: Die Naherholungsgebiete Himmelmoor, Holmer Sandberge und Hetlinger Schanze dürfen aus touristischen Gründen nicht betreten werden.
  • Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum: Der Bereich zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird um den Tornescher Bahnhof herum erweitert. Für die S-Bahnhofsvorplätze in Halstenbek wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt.
  • Einzelhandel und Gastronomie: Pro Haushalt darf nur noch eine Person die Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Wochenmärkte betreten. Kinder unter 14 Jahren dürfen ihre Eltern begleiten, wenn eine Betreuung nicht anders gesichert werden kann. Abholung von bestellten Speisen und Getränken ist nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Bestattungen und Trauerfeiern: Die Teilnehmerzahl wird auf 15 Personen begrenzt.
  • Schulen: Das Betreten von Schulhöfen außerhalb des Schulbetriebs ist untersagt.
  • Pflegeheime und andere Angebote der Daseinsvorsorge: Das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege ist untersagt. Hiervon ausgenommen: Jeweils eine registrierte Besuchsperson pro Bewohner*in, Personen, deren Aufenthalt aufgrund einer stationären Betreuung erforderlich ist, Personen der pflegerischen, erzieherischen, therapeutischen oder medizinischen Versorgung, Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind, Personen, die die Verpflegung sicherstellen, Warenlieferungen an einen fest vereinbarten Punkt in der Einrichtung, Personen der Rechtspflege oder Gefahrenabwehr und Personen, die aus einem dienstlichen Anlass die Einrichtung betreten müssen, sofern unaufschiebbar. Ausgenommen vom Betretungsverbot ist der Besuch von Schwerstkranken und Sterbenden. Das Personal der Einrichtungen soll möglichst täglich vor Dienstbeginn einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden.

Die Allgemeinverfügung ist ebenfalls auf der Homepage vom Kreis Pinneberg hier zu finden.

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