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Kreis Pinneberg veröffentlicht neue Allgemeinverfügung

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Der Inzidenzwert lag an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. Der Kreis Pinneberg teilt mit, dass ab Freitag die bundeseinheitliche Notbremse außer Kraft tritt.

Folgende Regelungen gelten ab Freitag (07. Mai):

- Ausgangssperre: wird von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr aufgelöst.

- Einzelhandel: Kunden dürfen Geschäfte des Einzelhandels nur unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten. Die Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Dabei ist die Zahl der Kunden für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche auf einen Kunden je 10 Quadratmeter begrenzt. Übersteigt die Fläche 800 Quadratmeter, so ist die Zahl der Kunden auf der zusätzlichen Fläche auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt.

- Freizeit- und Kultureinrichtungen: Auch Innenbereiche dürfen nur nach vorheriger Kontaktdatenerhebung betreten werden.

- Außengastronomie: An einem Tisch dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sitzen (Kinder unter 14 zählen nicht). Die Gastronomen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen und die erforderlichen Abstände in allen Bereichen gewährleisten. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen.

- Schulen
Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis 13: Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

- Krippen, Kitas und Horte
Die Krippen, Kitas und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
 

Eine neue Allgemeinverfügung wurde vom Kreis Pinneberg veröffentlicht. Diese finden Sie hier.

Die Regelungen der Landesverordnung gelten weiterhin. Eine Neufassung mit weiteren Lockerungen soll zum 17. Mai in Kraft treten.

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