Sprungziele

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Pressemitteilungen
  • Öffentliche Bekanntmachungen
Logo der Gemeinde Rellingen

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

Bei einer Übermittlungssperre nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 1-3 BMG kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe ihrer bzw. seiner Daten

  • an die Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)
  • an die Religionsgesellschaften von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören(§ 42 Abs. 3 BMG),
  • an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • aus Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG) und
  • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)

widersprechen.

Für die Beantragung der Übermittlungssperren erhalten Sie einen Antrag auf unserer Homepage www.rellingen.de oder bei der Gemeinde Rellingen im Bürgerbüro.

Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen.

Die Anträge sind an das Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen zu richten. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Widerspruchsrecht.

Die Übermittlungssperre hat so lange im Melderegister Bestand, bis sie widerrufen wird. 

Rellingen, den 02.07.2019

Gemeinde Rellingen
Der Bürgermeister
gez. Marc Trampe

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.