Brut- und Setzzeit in der Gemeinde Rellingen
Vögel brüten und die ersten Wildtiere bekommen ihren Nachwuchs. Ab dem 01. März gelten während der Brut- und Setzzeit bestimmte Regeln.
Die Gemeinde Rellingen bittet daher um Beachtung:
- Die freie Landschaft darf nur auf erlaubten Wegen und Wegrändern betreten werden. Führen Sie hier einen Hund in der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 15. Juni grundsätzlich an der Leine! Durch Störungen werden Wildtiere aufgeschreckt und laufen nicht selten auf die Straße. Leider kam es in den letzten Jahren vermehrt zu schweren Unfällen. Unschuldige Verkehrsteilnehmer werden im schlimmsten Fall beteiligt.
- Hunde müssen in Wäldern an der Leine geführt werden. Das Betreten von Feldern und Wiesen ist für Alle untersagt, auch wenn die Flächen abgeerntet sind. Zäune sind zwingend als Grenze zu beachten.
- Bäume, Büsche, Hecken, sogenannte lebende Zäune und andere Gehölze dürfen vom 01. März bis 30. September nicht stark zugeschnitten oder ganz beseitigt werden. Heimischen Vögeln soll es ermöglichst werden, ungestört ihre Nester zu bauen und zu brüten.
An vielen Stellen im Gemeindegebiet wurden von der Jagdgemeinschaft Egenbüttel Hinweisschilder auf besonders schützenswerten Flächen als Hinweis aufgestellt. Bitte den Hinweisen folgen und die Flächen schützen!



