Neuregelung Schülerfahrkarten

Durch die Einführung des Deutschlandtickets gibt es wieder gravierende Veränderungen für die Schülerfahrkarten. Daher gilt die Information auch für alle, die bereits eine Schülerfahrkarte besitzen.
Die Kreise Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn haben sich gemeinsam darauf verständigt, allen anspruchsberechtigten Schülern und Schülerinnen mit dem Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Deutschland-Ticket zur Verfügung zu stellen.
Ab August 2023 ist die bundesweite Nutzung des ÖPNV für unsere Schülerinnen und Schüler möglich.
Was bedeutet das jetzt?
- Alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten gelten bis zum 31. August 2023.
- ALLE müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen (www.ticket-olav.de) und erhalten ab dem neuen Schuljahr ein Deutschland-Ticket – sofern ein Anspruch besteht.
- Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15. Mai 2023 möglich und sollte bis spätestens 30. Juni 2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
- Die alten Fahrkarten müssen im Schulbüro abgegeben werden
- Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden nur noch elektronische Fahrkarten (Chipkarten) ohne Lichtbilder ausgegeben. Die Fahrkarten sind dann nur mit einem Ausweisdokument gültig. Da man jedoch davon ausgehen kann, dass Schülerinnen und Schülern nicht täglich ein offizielles Ausweisdokument mit zur Schule nehmen, wurde ein Ausweisdokument (Identitätskarte) entwickelt, welches mit dem Bescheid den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung gestellt wird.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein digitales Foto in Passgröße.
Diese Identitätskarte findet sich dann im OLAV-Postfach eines jeden Antragstellers und kann bei Verlust jederzeit selbst ausgedruckt werden.