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Sommerzeit - Asphaltierungszeit

    In den kommenden Wochen werden in Rellingen vermehr kleinere und größere Asphaltierungsarbeiten stattfinden, die größtenteils ohne wesentliche Einschränkungen für die Anwohner durchgeführt werden können.Sollte es doch einmal zu kurzfristigen Behinderungen kommen, bitten wir dies zu…

    Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

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    Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß § 36 Abs. 2, § 42 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Möglichkeit der Übermittlungssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.

    8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

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    Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.06.2018 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 8. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rellingen erlassen:

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