Sprungziele

Kommunalwahl 2023

Am 14. Mai finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt.

Dabei entscheiden die wahlberechtigten Bürger*innen mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen und der Kreistage. In der Gemeinde Rellingen werden in den zwölf Wahlkreisen die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindevertretung gewählt.

In den kommenden Wochen werden wir hier ausführlich über die Wahl mit den verschiedenen Themenbereichen berichten und informieren.
 

Wahlhelfer*innen gesucht!

Für den Wahlsonntag suchen wir noch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag in den Wahllokalen unterstützen. Mitmachen können alle Wahlberechtigten, also alle EU-Bürger*innen ab 16 Jahren.

Alle Helfer werden im Vorwege mit einem Kurz-Seminar auf die Aufgabe vorbereitet.  Am Tag der Wahl gibt es eine Vor- und eine Nachmittagsschicht. Beim Auszählen der Stimmen ab 18 Uhr kommt dann der gesamte Wahlvorstand wieder zur Auszählung zusammen. Für den Einsatz als Wahlhelfer*innen werden 40 Euro als Entschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, gewährt.

Wer Interesse an der Mitarbeit bei dieser oder einer der kommenden Wahlen hat, wendet sich gerne im Rathaus an Tanja Adler. Diese ist per E-Mail unter t.adler@rellingen.de oder telefonisch unter 04101/564-124 erreichbar.

Bekanntmachungen

Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Downloads

Ansprechpartner

Herr Goldt

Gemeindewahl 2018

Ergebnis

Wahlbekanntmachung

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  • Kommunalwahl
  • Pressemitteilungen

Wahlbekanntmachung für die am 6. Mai 2018 stattfindende Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Rellingen und die mit der Gemeindewahl verbundenen Kreiswahl des Kreises Pinneberg

Wahlbekanntmachung

1.  Am 6. Mai 2018 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Rellingen statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden.

 

2. Die Gemeinde Rellingen ist in 12 allgemeine Wahlkreise, die jeweils einen Wahlbezirk bilden, eingeteilt.

Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 21.

Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang        ersichtlich. Aus dem Anhang ergeben sich auch die Lagen der Wahlräume.

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie    eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.

Bei der Gemeindewahl in der Gemeinde Rellingen hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von:

Gemeinde Rellingen, Der Gemeindewahlleiter,

Rathaus, Bürgerbüro, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen

die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und die Kreiswahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

         

Rellingen, den 23.04.2018

 

Gemeinde Rellingen

Der Gemeindewahlleiter

gez. Trampe

 

 

Gemeindewahl 2013

Ergebnis

Die Wahlen live per App:

Mit der VoteManager-App können Sie sich über die Wahlergebnisse in der Gemeinde Rellingen wie auch von vielen Behörden informieren.

Die Daten kommen live aus den Datenbanken der Wahlämter und werden in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.