Entfernung von Altkleidercontainern in der Gemeinde Rellingen
In der Gemeinde Rellingen wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Altkleidercontainer entfernt. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie
Zum 1. Januar 2025 ist die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Ziel der Regelungen ist es, die Müllmengen in Europa langfristig zu reduzieren und das Recycling von Textilien deutlich zu verbessern. Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist die verpflichtende getrennte Sammlung von Textilien. Demnach sollen künftig nur noch brauchbare, saubere Kleidungsstücke in Altkleidercontainern entsorgt werden. Verschmutzte oder stark beschädigte Textilien sowie Materialien aus Mischfasern, die nicht recycelbar sind, gehören hingegen in den Restmüll. Auch Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher und andere Stoffwaren sollen getrennt gesammelt werden, um sie dem Recycling zuführen zu können.
An den dezentralen Wertstoffsammelplätzen der Gemeinde kann jedoch nicht kontrolliert werden, ob die erforderliche Trennung tatsächlich erfolgt. In der Praxis landen nach wie vor auch nicht verwertbare Textilien in den Containern. Die GAB, als zuständige Entsorgerin, kann unter diesen Bedingungen die Vorgaben der EU nicht sicherstellen und hat daher die Altkleidercontainer an den Sammelplätzen abgebaut. Auch die wenigen verbliebenen DRK-Container wurden entfernt, da es dort wiederholt zu Überfüllungen und Vermüllungen durch nebenabgestellte Säcke gekommen war.
Weiterhin mögliche Abgabestellen für Altkleider
• Recyclinghöfe der GAB in Tornesch, Quickborn und Wedel (kostenlose Annahme)
• Kleiderkammern und soziale Einrichtungen
• Online-Portale zur Weitergabe oder zum Verkauf von Second-Hand-Kleidung
Hinweis
Das Abstellen von Altkleidersäcken in der Landschaft oder an Wertstoffsammelplätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die entstehenden Entsorgungskosten müssen aus öffentlichen Mitteln getragen werden.

