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Gemeinde Rellingen plant den Haushalt 2025 mit einem Minus

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Bürgermeister Marc Trampe (von links), Claas Neuhoff (Vorsitzender im Finanzausschuss) und Thomas Kajah (Stell. Fachbereichsleitung Finanzen) stellen den Haushalt für 2025 vor.

Am 05. Dezember wird in der Gemeindevertretersitzung über den Haushalt 2025 beraten. Der Haushalt für das kommende Jahr wird mit einem Minus von rund 2,6 Millionen Euro geplant. Knapp 10 Millionen Euro sollen im kommenden Jahr in die Infrastruktur investiert werden, für die Folgejahre sind über 43 Millionen an Investitionen geplant.

Die Gewerbesteuereinahmen sind weiterhin der wichtigste Ertragsposten im Haushalt der Gemeinde Rellingen. Durch die steigenden Gewerbeeinnahmen konnte auch in den beiden letzten Jahren der Haushalt ausgeglichen werden, obwohl dieser zunächst mit einem Minus geplant wurde. Ob dies auch in 2025 gelingen wird hängt stark von der Konjunktur ab. Veranschlagt sind rund 16,8 Millionen Euro durch Gewerbesteuereinnahmen.

Trotz geplanten Minus sollen die Hebesätze für die Grundsteuern A (262 Prozent)und B (310 Prozent) und die Gewerbesteuer (325 Prozent) unverändert bleiben.

,,Die Hebesätze in der Gemeinde Rellingen für Grundsteuer A und B, sowie die Gewerbesteuer bleiben im landesweiten Vergleich weiterhin sehr niedrig‘‘, betont der Finanzausschussvorsitzende Claas Neuhoff (CDU). ,,Bewusst haben wir uns gegen die Empfehlung des Transparenzregister des Landes und für einen konstanten Steuersatz in der Gemeinde entschieden‘‘.

Die Gemeinde Rellingen wird auch im nächsten Jahr weiter in mehrere Projekte investieren.

,,Mit den verschiedenen Projekten im Haushalt investieren wir weiter in die Infrastruktur der Gemeinde“, erläutert Bürgermeister Marc Trampe. „Dazu zählen der Neubau der Erich Kästner Schule und der zusätzlichen Sporthalle, die Entwicklung des Gewerbegebietes Tangstedter Chaussee und die Ausstattung unserer Feuerwehren.“

Auch sind verschiedene Tiefbaumaßnahmen im Gemeindegebiet geplant.

Sollte der Haushalt 2025 mit einem Minus abschließen, könnte dieser mit der vorhandenen Ausgleichsrücklage aus den Vorjahren ausgeglichen werden.

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