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Gemeinsame Aktion von Gemeinde Rellingen und Kreis Pinneberg gegen Welpenhandel

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Es wurden drei Welpen in Rellingen sichergestellt.

In dieser Woche konnten durch einen gemeinsamen Ortstermin der Staatsanwaltschaft, der Veterinäraufsicht des Kreises Pinneberg und des Ordnungsamtes drei Hundewelpen aus einer Haltung in der Gemeinde Rellingen sichergestellt werden. Dies erfolgte im Rahmen der Vollstreckung eines erwirkten Durchsuchungsbeschlusses durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Es ist davon auszugehen, dass die Tiere deutlich zu früh von dem Muttertier getrennt und nicht tierschutzgerecht gehalten wurden. Nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist eine Trennung von Welpen vom Muttertier grundsätzlich erst nach acht Wochen zulässig.

Vorausgegangen waren intensive Recherchen des Vereins Animal Care e.V., der sich die Bekämpfung des illegalen Welpenhandels zum Ziel gesetzt hat. Es besteht der Verdacht, dass in dem aufgesuchten Objekt bereits seit längerer Zeit ein nicht zulässiger Handel mit Hundewelpen stattfindet. Darauf deuten umfassende Dokumentationen hin, die durch Animal Care angefertigt wurden.

„Wir haben über mehrere Monate Inserate im Internet ausgewertet und an der Adresse durch verschiedene Personen Kaufinteresse vorgetäuscht“, erklärt Sina Hanke, Vorsitzende des Vereins.

„Wir sind froh, dass wir die Tiere aus der nicht artgerechten Haltung retten konnten“, macht Michaela Warnecke, Fachbereichsleiterin Bürgerservice, Sicherheit und Soziales, deutlich. „Wir werden die Thematik weiterhin im Blick behalten und umgehend einschreiten, wenn es notwendig ist.“

„Mein Dank geht an alle Beteiligten, die zur Rettung der Tiere beigetragen haben, insbesondere auch an den Verein Animal Care, die durch ihre Arbeit die Aktion ermöglicht haben“, so Bürgermeister Marc Trampe. „Die Zusammenarbeit zwischen der Veterinäraufsicht des Kreises und der Gemeinde hat sehr gut funktioniert“.

„Welpen dürfen frühestens im Alter von acht Wochen von ihrer Mutter und den Geschwistern getrennt werden“, erklärt Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts beim Kreis Pinneberg. „Neben erheblichen Leiden für das Tier bei zu früher Trennung von Mutter und Geschwistern kann dies auch zu Verhaltensstörungen oder gesundheitlichen Problemen im weiteren Leben des Welpen führen. Kann oder will der Verkäufer nicht das passende Muttertier vorzeigen, ist höchste Vorsicht geboten. Eine Altersbestimmung ist für Laien schwierig. Gegebenenfalls ist ein Tierarzt mit hinzuzuziehen, der das Alter anhand der Zahnausbildung schätzen kann. Ein vorschneller Kauf oder ein Kauf aus Mitleid ist unbedingt abzulehnen. In diesen Fällen haben die Käufer es letztendlich in der Hand, ob der illegale Welpenhandel weitergeführt wird oder nicht.“

Die Tiere sind vom Tierheim in Elmshorn aufgenommen worden und werden dort betreut. Nach einer Quarantänezeit ist eine Vermittlung geplant. Das Tierheim bittet, bis dahin von Anfragen abzusehen.

Die weiteren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft übernommen.

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