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Grundsteuerreform- Abgabefrist verlängert

  • Rathaus

Bund und Länder haben sich einvernehmlich auf eine Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 für die Erklärungen zur Grundsteuer geeinigt.

Zum 01.01.2025 tritt die Neuberechnung der Grundsteuerwerte in Kraft. Die Änderung erfolgt, damit die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks widergespiegelt werden kann. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde nun von Bund und Land vom 31. Oktober 2022 einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Rellinger Bürger*innen die keinen Zugriff auf Elster haben, können sich die Formulare an der Information in Papierform aushändigen lassen.

Im Juli 2022 haben alle Grundstückseigentümer*Innen ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten.

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.

Das Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform finden Sie hier und im Anhang.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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