Neue Heizungsförderung

Antragstellung für Heizungsförderung nun für alle möglich
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August 2024 wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe gestartet, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit.
Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude. Diese dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 % Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.
Bereits seit dem 27. Februar 2024 sind für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 % Zuschuss erhältlich. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai 2024 möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.
Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) möglich.
Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen finden Sie unter: www.kfw.de/422.