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Verbot von Trinkwasserleitungen aus Blei seit 2026

  • Rathaus

Seit dem 12. Januar 2026 sind Trinkwasserleitungen aus Blei gemäß der Trinkwasserverordnung (§17) bundesweit nicht mehr zulässig. Bestehende Leitungen hätten bis zu diesem Zeitpunkt entfernt oder stillgelegt werden müssen.

Werden dennoch Bleileitungen festgestellt, ist das Wasserwerk gesetzlich verpflichtet, entsprechende Anlagen zu melden und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehört auch die Stilllegung der betroffenen Trinkwasserinstallation.

Die Gemeinde Rellingen weist nochmals darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Hausinstallationen verantwortlich sind und bestehende Anlagen entsprechend überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen müssen. Ziel der gesetzlichen Regelung ist der Schutz der Gesundheit und die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität.
 

Wie erkennt man Bleirohre?

  • Bleirohre wurden bis in die 70er Jahre verlegt (danach grundsätzlich nicht mehr).
  • Bleirohre sind nicht magnetisch (leicht zu testen!).
  • Verbindungen von Bleileitungen sind immer gelötet, die Lötstellen der Bleirohre sind wulstig.
  • Geschraubte Verbindungen zwischen Bleileitungen gibt es nicht.
  • Blei lässt sich leicht, z.B. mit dem Fingernagel oder mit einem anderen harten Gegenstand, einritzen. Der entstandene Ritz glänzt silbrig.
  • Blei klingt beim Anklopfen mit einem metallischen Gegenstand dumpf.
  • Da Blei ein weiches Material ist, sind die Leitungen oft in weiten Bögen verlegt. Winkelstücke aus Blei gibt es nicht.
  • Bleileitungen sind im ungestrichenen Zustand grau.
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