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Trinkwasserleitungen aus Blei sind ab 2026 nicht mehr zulässig

  • Rathaus

Gemeinde Rellingen informiert über das Verbot von Trinkwasserleitungen aus Blei. 

Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen, die noch aus Blei bestehen, müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Dies schreibt die neue Trinkwasserverordnung vor, die seit dem 24. Juni 2023 gilt.

So sind unter anderem Installateure und auch Mitarbeiter des Wasserwerkes gesetzlich nach § 17 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dazu verpflichtet, beim Auffinden der Leitungen das Gesundheitsamt über bestehende Leitungen in Kenntnis zu setzen.

Durch die neue Vorschrift und die daraus entstehende Minimierung der Bleibelastung im Wasser soll die Gesundheit der Verbraucher*innen geschützt werden.

Ansprechpartner ist das zuständige Gesundheitsamt des Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt (FD 26), Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn. (Frau Schierau, Kontakt per E-Mail f.schierau@kreis-pinneberg.de).
 

Wie erkennt man Bleirohre?

  • Bleirohre wurden bis in die 70er Jahre verlegt (danach grundsätzlich nicht mehr).
  • Bleirohre sind nicht magnetisch (leicht zu testen!).
  • Verbindungen von Bleileitungen sind immer gelötet, die Lötstellen der Bleirohre sind wulstig.
  • Geschraubte Verbindungen zwischen Bleileitungen gibt es nicht.
  • Blei lässt sich leicht, z.B. mit dem Fingernagel oder mit einem anderen harten Gegenstand, einritzen. Der entstandene Ritz glänzt silbrig.
  • Blei klingt beim Anklopfen mit einem metallischen Gegenstand dumpf.
  • Da Blei ein weiches Material ist, sind die Leitungen oft in weiten Bögen verlegt. Winkelstücke aus Blei gibt es nicht.
  • Bleileitungen sind im ungestrichenen Zustand grau.
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